Meine Praxis ist eine Selbstzahlerpraxis.
Den für eine Sitzung anfallenden Betrag begleichen Sie bitte im Anschluss an die Sitzung in bar. Auf Wunsch erhalten Sie nach Abschluss der letzten Sitzung eine Sammelrechnung zu Vorlage beim Finanzamt.
Soziale Preise:
Mir ist bewusst, dass viele Klienten aus finanziellen Gründen keine oder nur wenige private Sitzungen in Anspruch nehmen können. Diese Klienten sind mir wichtig. Ich biete deshalb in Einzelfällen ein
soziales Honorar an, das individuell vereinbart werden kann. Bitte sprechen Sie mich hierzu an. Hausbesuche sind möglich, ebenso telefonische Beratungen.
Leistung |
Dauer |
Kosten |
Bereich Psychotherapie (mehrwertsteuerbefreit nach §4 Nr. 14 UstG) |
||
Einzeltherapiesitzung |
60 Minuten |
75,- € |
Aufschlag für Sitzungen ab 18 Uhr oder Samstag / Sonntag |
15,- € |
|
Aufschlag für Hausbesuche |
Nach Aufwand und Absprache |
Kurzfristige Terminabsagen innerhalb 48 Stunden vor dem Termin werden zu 50 % in Rechnung gestellt.
Vorteilhaft an einer Therapie als Selbstzahler ist, dass Sie die Wahl des Therapeuten, die Therapiemethoden sowie die Dauer der Therapie und der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten selbst bestimmen . Beim Eintritt in eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung) oder Bewerbungen im Staatsdienst o.ä. können Sie als Selbstzahler entscheiden, ob Sie die Fragen nach psychotherapeutischer Behandlung beantworten wollen.
Von Privaten Krankenversicherungen oder durch Zusatzversicherungen können Kosten durch Heilpraktiker für Psychotherapie gegebenenfalls ganz oder zum Teil übernommen werden. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, die Kosten
im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, Informationen erhalten Sie bei ihrem Steuerberater oder Finanzamt. Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten einer
ambulanten Psychotherapie nach § 13 Absatz 3 SGB V erstattet werden. Dies müsste im Einzelfall vorab geklärt werden.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung können abgeschlossen werden, es sollte darauf geachtet werden, welche Leistungen erstattet werden und ob eine Wartezeit besteht.